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Der Schießsportleiter Bogen hat im Verein fest definierte Aufgaben, die sich normalerweise um die Bereiche Wettkampf- und Sportdurchführung und Organisation derselben bewegen. Im Bogenbereich kommen aber noch weitere Bausteine hinzu die sich in der Andersartigkeit aufgrund des waffenrechtlichen Bezuges ergeben. Der Bogen ist keine Waffe und hat somit auch keinen waffenrechtlichen Bezug im Sinne der Gewehr- / Pistole, oder Wurfscheiben Ausbildung.
Diese Ausbildung ist Voraussetzung für alle weiteren Ausbildungsgänge zum Trainer Bogen oder Kampfrichter Bogen.
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